
Betreuung & Management
Eine effektive und effiziente gesetzliche Betreuung erfordert professionelle Verfahrensweisen, die sowohl die Bedürfnisse der Klienten als auch die Erwartungen ihrer Angehörigen erfüllen. Unser Ansatz basiert auf bewährten Methoden, die eine zügige, transparente und zielgerichtete Betreuung sicherstellen. Hierbei berücksichtigen wir alle Aspekte der gesetzlichen Betreuung, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Erstgespräch und Bedarfsanalyse
Der erste Schritt in der gesetzlichen Betreuung ist ein umfassendes Erstgespräch mit dem Klienten und gegebenenfalls seinen Angehörigen. Ziel dieses Gesprächs ist es, die aktuelle Lebenssituation zu verstehen und den individuellen Betreuungsbedarf zu ermitteln. Hierbei nutzen wir folgende Methoden:
- Anamnesegespräch: Wir führen ein detailliertes Gespräch, um die gesundheitliche, finanzielle und soziale Situation des Klienten zu erfassen.
- Dokumentenanalyse: Wir sichten vorhandene Unterlagen wie ärztliche Gutachten, rechtliche Dokumente und finanzielle Nachweise, um ein vollständiges Bild zu erhalten.
- Zielvereinbarung: Gemeinsam mit dem Klienten und seinen Angehörigen definieren wir konkrete Betreuungsziele und Prioritäten.
Erstellung des Betreuungsplans
Basierend auf der Bedarfsanalyse erstellen wir einen individuellen Betreuungsplan, der alle relevanten Aspekte der Betreuung abdeckt. Dieser Plan dient als Leitfaden für die Betreuungsmaßnahmen und wird regelmäßig überprüft und angepasst. Die Erstellung des Betreuungsplans umfasst:
- Festlegung der Aufgabenkreise: Wir definieren die spezifischen Aufgabenbereiche, für die wir die Betreuung übernehmen, wie z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung und Behördenangelegenheiten.
- Ressourcenplanung: Wir identifizieren und mobilisieren die notwendigen Ressourcen, um die Betreuungsziele zu erreichen. Dies kann die Einbindung von Fachkräften wie Ärzten, Pflegediensten und Rechtsanwälten umfassen.
- Zeitplanung: Wir erstellen einen detaillierten Zeitplan für die Umsetzung der Betreuungsmaßnahmen, um eine zügige und effiziente Betreuung sicherzustellen.
Umsetzung der Betreuungsmaßnahmen
Die praktische Umsetzung der Betreuungsmaßnahmen erfolgt systematisch und zielgerichtet. Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine transparente Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit allen beteiligten Parteien. Zu den zentralen Verfahrensweisen gehören:
- Regelmäßige Treffen: Wir organisieren regelmäßige Treffen mit dem Klienten und seinen Angehörigen, um den Fortschritt zu besprechen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
- Dokumentation: Alle Betreuungsmaßnahmen und Entscheidungen werden sorgfältig dokumentiert, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.
- Krisenmanagement: In akuten Krisensituationen reagieren wir schnell und effektiv, um sofortige Unterstützung zu bieten und langfristige Lösungen zu entwickeln.
Berichterstattung und Rechnungslegung
Eine transparente und nachvollziehbare Berichterstattung ist essenziell für eine professionelle Betreuung. Wir legen regelmäßig Rechenschaft gegenüber dem zuständigen Gericht und den Angehörigen des Klienten ab. Die Berichterstattung umfasst:
- Regelmäßige Berichte: Wir erstellen umfassende Berichte über den Betreuungsverlauf, die den aktuellen Status und die erzielten Fortschritte dokumentieren.
- Finanzielle Transparenz: Wir legen detaillierte Finanzberichte vor, die alle Einnahmen und Ausgaben sowie die Verwaltung des Vermögens des Klienten umfassen.
- Feedback-Schleifen: Wir holen regelmäßig Feedback vom Klienten und seinen Angehörigen ein, um unsere Betreuungsmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern.
Fortlaufende Qualitätssicherung
Um die Qualität unserer Betreuungsleistungen zu sichern, setzen wir auf kontinuierliche Weiterbildung und regelmäßige Evaluierungen. Dies beinhaltet:
- Schulung und Weiterbildung: Wir nehmen regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teil, um stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Regelungen und Betreuungsgrundlagen zu sein.
- Interne Audits: Wir führen interne Audits durch, um die Einhaltung unserer Qualitätsstandards zu überprüfen und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren.
- Externe Evaluierung: Wir lassen unsere Betreuungsprozesse Uvon externen Fachleuten evaluieren, um eine objektive Bewertung und kontinuierliche Optimierung zu gewährleisten.
Durch diese umfassenden und professionellen Verfahrensweisen stellen wir sicher, dass unsere gesetzliche Betreuung zügig, effektiv und effizient durchgeführt wird. Unser Ziel ist es, den Klienten und ihren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung zu bieten und ihnen ein hohes Maß an Sicherheit und Zufriedenheit zu gewährleisten.
Geschichte des Betreuungsrechts
Das deutsche Betreuungsrecht hat eine lange Geschichte, die von der römischen Zeit über das preußische Landrecht bis hin zum heutigen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) reicht. Ursprünglich war es von einem Spannungsverhältnis zwischen Fürsorge und Entrechtung geprägt, das sich heute in den Begriffen Hilfe und Kontrolle widerspiegelt.¹
Bereits 450 v. Chr. wurden im Zwölftafelgesetz des römischen Reichs die Begriffe Vormundschaft (tutela) und Pflegschaft (cura) eingeführt. Diese Unterscheidung blieb bis 1991 im BGB erhalten, allerdings mit abweichenden inhaltlichen Bedeutungen. Im römischen Recht richtete sich die Vormundschaft hauptsächlich an Kinder ohne Schutzgewalt, während die Pflegschaft, ähnlich der heutigen gesetzlichen Betreuung, sich an rechtlich selbstständige, aber hilfsbedürftige Personen richtete.
Im 19. Jahrhundert führte der Code Civil eine Geschäftsunfähigkeit als Voraussetzung für die Vormundschaft ein, was später vom BGB übernommen wurde. Während eine Entmündigung früher eine wesentliche Voraussetzung war, ist dies heute nicht mehr der Fall. Eine Betreuung bedeutet weder Entmündigung noch setzt sie Geschäftsunfähigkeit voraus.
Die Psychiatrie-Enquete von 1975 brachte erstmals das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Reform im Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht. Dies führte 1992 zur Einführung des Betreuungsgesetzes, das den Schwerpunkt auf die Selbstbestimmung und individuelle Betreuung legte. Betreuungen werden nun befristet ausgesprochen und regelmäßig überprüft, um die Notwendigkeit zu gewährleisten.
Im heutigen Betreuungsrecht liegt der Fokus auf dem Erforderlichkeitsprinzip, der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und dem Handeln nach dem Wohl und den Wünschen der Betreuten. Der Begriff "Betreuung" deutet auf Unterstützung und Begleitung hin, anstatt auf reine Vertretung. Trotz dieser Fortschritte fordert der Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) weitere Änderungen, um die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stärker im Betreuungsrecht zu verankern und den Fokus auf die Unterstützung der Rechts- und Handlungsfähigkeit der Betreuten zu legen.
Zusammengefasst hat sich das Betreuungsrecht von einer stark kontrollierenden Institution zu einem System entwickelt, das die Selbstbestimmung und das Wohl der Betreuten in den Vordergrund stellt. Die Soziale Arbeit spielt hierbei eine wichtige Rolle, indem sie als Brücke zwischen Staat, Klienten und Gesellschaft fungiert und die gesellschaftliche Akzeptanz und Integration der Betreuten fördert.
¹ Vgl. Preger, P (2023). Soziale Arbeit und die unterstützte Entscheidungsfindung in der gesetzlichen Betreuung. Auf: https://kidoks.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/4323/file/BAPreger23.pdf [05.06.2024].